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Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG

Kälte- und Klimaanlagen gehören heute zum Standard in Nichtwohngebäuden. Sie sind aber auch große Energieverbraucher. Damit sie effizient und rechtskonform betrieben werden, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den §§ 74-78 eine energetische Inspektion vor. Die Pflicht gilt für Klimaanlagen und kombinierte Lüftungsanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW, insbesondere in Nichtwohngebäuden und größeren Wohnanlagen. Die fmsc GmbH unterstützt Betreiber dabei, diese Anforderung sicher zu erfüllen.

Wir nutzen die Inspektion für Sie als Chance, Energieverbräuche, CO₂-Kosten und Betriebskosten nachhaltig zu senken, statt nur „ein Häkchen beim Gesetz“ zu setzen.

Bestandsaufnahme und Dokumentation der Anlage inklusive Abgleich mit dem tatsächlichen Kühl- und Lüftungsbedarf
Vor-Ort-Prüfung von Komponenten und Regelungstechnik
Bewertung der Dimensionierung und Identifikation typischer Effizienzbremsen
Fachgerechter Inspektionsbericht mit klaren Optimierungsvorschlägen und Hinweisen zu Modernisierung
Unterstützung bei Fristen und Nachweisführung im Rahmen der gesetzlichen 10-Jahres-Intervalle

Die energetische Inspektion in fünf Schritten

1. Bestandsaufnahme und Sichtung der Unterlagen

Zu Beginn erfassen wir die relevanten Anlagendaten: Typen, Kälteleistungen, Baujahre, wesentliche Komponenten, Regelungskonzepte und zentrale Betriebsparameter. Parallel sichten wir vorhandene Pläne, Schemata, Wartungsprotokolle und GLT-Daten. So entsteht ein klares Bild davon, wie die Anlage ursprünglich geplant war und wie sie heute tatsächlich betrieben wird. Unser Team nimmt die wichtigsten Themen in den Fokus, z.B.:

  • Entspricht die Leistung dem tatsächlichen Kühlbedarf, oder ist die Anlage überdimensioniert?
  • Funktionieren die Komponenten technisch zuverlässig und werden sie sinnvoll geregelt?
  • Wird mehr Energie verbraucht als nötig, etwa durch ungünstige Betriebszeiten, Teillastbetrieb oder paralleles Heizen und Kühlen?
2. Vor-Ort-Begehung und Funktionsprüfung

Im nächsten Schritt begehen wir die Anlagen vor Ort. Wir prüfen Kälteerzeuger, Ventilatoren, Pumpen, Wärmeübertrager und Luftführung, werfen einen genauen Blick auf Regelungs- und Steuerungslogik und bewerten typische Betriebszustände. Entscheidend ist für uns nicht nur, ob die Technik grundsätzlich läuft, sondern ob sie zur Nutzung des Gebäudes, zu Komfortanforderungen und zu Ihren Energiezielen passt.

3. Bewertung von Dimensionierung und Betriebsweise

Häufig zeigt sich, dass Anlagen größer ausgelegt sind, als es der heutige Bedarf erfordert. Die Folge sind Teillastbetrieb, häufiges Takten und unnötig hohe Stromverbräuche. In unserer Bewertung betrachten wir daher Dimensionierung, Sanierungsstand und Veränderungen seit der Errichtung des Gebäudes und leiten ab, wo Anpassungen sinnvoll sind.

4. Inspektionsbericht mit klaren Maßnahmenempfehlungen

Alle Erkenntnisse fassen wir in einem Inspektionsbericht gemäß GEG zusammen. Er beschreibt den Zustand und enthält konkrete Maßnahmen, von einfachen Betriebsoptimierungen über notwendige Instandsetzungen bis hin zu Empfehlungen für Modernisierungen. Wo möglich, ordnen wir die Vorschläge wirtschaftlich ein und priorisieren sie: Was ist gesetzlich erforderlich, was bringt kurzfristig spürbare Einsparungen, was eignet sich als mittelfristiges Projekt im Rahmen geplanter Sanierungen?

5. Fristenmanagement und Nachweisführung

Auf Wunsch begleiten wir Sie auch über die Inspektion hinaus. Die Prüfung ist alle zehn Jahre zu wiederholen; wir unterstützen bei der strukturierten Ablage von Bericht, Anlagenliste und Fotodokumentation und verankern die Fristen in Ihrer Betreiberorganisation. So bleibt die Inspektionspflicht im Blick und wird nicht zum unangenehmen Überraschungsthema.

Unsere Erfahrung, Ihr Mehrwert

Die energetische Inspektion ist einerseits eine gesetzliche Pflicht (bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder). Richtig genutzt ist sie aber auch ein Hebel, um Betrieb und Kosten spürbar zu verbessern.
Typische Effekte können zum Beispiel sein:
Reduzierte CO₂-kosten und Stromverbräuche durch angepasste Regelung, passende Volumenströme und korrigierte Betriebszeiten
Verringerte Gleichzeitigkeit von Heizen und Kühlen
Erhöhter Komfort und stabilere Betriebszustände durch besser eingestellte Anlagen
Mehr Transparenz gegenüber Eigentümern, Prüfinstanzen und Zertifizierungsstellen

Viele der empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen sind zudem förderfähig, etwa über Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eine gut dokumentierte Inspektion schafft hier eine solide Grundlage. Mit einer professionell durchgeführten energetischen Inspektion erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und schaffen gleichzeitig die Grundlage für einen effizienteren, kostensicheren und klimabewussten Betrieb Ihrer Kälte- und Lüftungstechnik.

Kontaktieren Sie unser Team für eine individuelle Beratung, die genau zu Ihrem Bedarf passt!

Johannes Pförtner
Bereichsleitung FMC und Technische Gebäudeausrüstung
Thorsten Herpers
Technical Specialist, Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung

Häufige Fragen zur energetischen Inspektion

Für welche Anlagen ist die Inspektion verpflichtend?
Für Klimaanlagen und kombinierte Lüftungsanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW, in der Regel in Nichtwohngebäuden und größeren Wohnanlagen.
Wie oft muss geprüft werden?
Das GEG verlangt Erst- und Wiederholungsprüfungen im Abstand von zehn Jahren, gerechnet ab Inbetriebnahme oder ab der letzten Inspektion.
Kann die Inspektion im laufenden Betrieb erfolgen?
In den meisten Fällen ja. Begehungen und Messungen planen wir so, dass der Betrieb möglichst wenig gestört wird und typische Betriebszustände gut beobachtet werden können.
Was passiert nach der Inspektion?
Sie erhalten einen Bericht mit Bewertung und konkreten Empfehlungen. Welche Schritte umgesetzt werden, entscheiden Sie. Die fmsc GmbH unterstützt auf Wunsch bei der Priorisierung, bei der Einbindung in ein Energiemanagementsystem und bei der Vorbereitung möglicher Förderanträge.