Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG
Kälte- und Klimaanlagen gehören heute zum Standard in Nichtwohngebäuden. Sie sind aber auch große Energieverbraucher. Damit sie effizient und rechtskonform betrieben werden, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den §§ 74-78 eine energetische Inspektion vor. Die Pflicht gilt für Klimaanlagen und kombinierte Lüftungsanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW, insbesondere in Nichtwohngebäuden und größeren Wohnanlagen. Die fmsc GmbH unterstützt Betreiber dabei, diese Anforderung sicher zu erfüllen.
Wir nutzen die Inspektion für Sie als Chance, Energieverbräuche, CO₂-Kosten und Betriebskosten nachhaltig zu senken, statt nur „ein Häkchen beim Gesetz“ zu setzen.
Die energetische Inspektion in fünf Schritten
Zu Beginn erfassen wir die relevanten Anlagendaten: Typen, Kälteleistungen, Baujahre, wesentliche Komponenten, Regelungskonzepte und zentrale Betriebsparameter. Parallel sichten wir vorhandene Pläne, Schemata, Wartungsprotokolle und GLT-Daten. So entsteht ein klares Bild davon, wie die Anlage ursprünglich geplant war und wie sie heute tatsächlich betrieben wird. Unser Team nimmt die wichtigsten Themen in den Fokus, z.B.:
- Entspricht die Leistung dem tatsächlichen Kühlbedarf, oder ist die Anlage überdimensioniert?
- Funktionieren die Komponenten technisch zuverlässig und werden sie sinnvoll geregelt?
- Wird mehr Energie verbraucht als nötig, etwa durch ungünstige Betriebszeiten, Teillastbetrieb oder paralleles Heizen und Kühlen?
Im nächsten Schritt begehen wir die Anlagen vor Ort. Wir prüfen Kälteerzeuger, Ventilatoren, Pumpen, Wärmeübertrager und Luftführung, werfen einen genauen Blick auf Regelungs- und Steuerungslogik und bewerten typische Betriebszustände. Entscheidend ist für uns nicht nur, ob die Technik grundsätzlich läuft, sondern ob sie zur Nutzung des Gebäudes, zu Komfortanforderungen und zu Ihren Energiezielen passt.
Häufig zeigt sich, dass Anlagen größer ausgelegt sind, als es der heutige Bedarf erfordert. Die Folge sind Teillastbetrieb, häufiges Takten und unnötig hohe Stromverbräuche. In unserer Bewertung betrachten wir daher Dimensionierung, Sanierungsstand und Veränderungen seit der Errichtung des Gebäudes und leiten ab, wo Anpassungen sinnvoll sind.
Alle Erkenntnisse fassen wir in einem Inspektionsbericht gemäß GEG zusammen. Er beschreibt den Zustand und enthält konkrete Maßnahmen, von einfachen Betriebsoptimierungen über notwendige Instandsetzungen bis hin zu Empfehlungen für Modernisierungen. Wo möglich, ordnen wir die Vorschläge wirtschaftlich ein und priorisieren sie: Was ist gesetzlich erforderlich, was bringt kurzfristig spürbare Einsparungen, was eignet sich als mittelfristiges Projekt im Rahmen geplanter Sanierungen?
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch über die Inspektion hinaus. Die Prüfung ist alle zehn Jahre zu wiederholen; wir unterstützen bei der strukturierten Ablage von Bericht, Anlagenliste und Fotodokumentation und verankern die Fristen in Ihrer Betreiberorganisation. So bleibt die Inspektionspflicht im Blick und wird nicht zum unangenehmen Überraschungsthema.
Unsere Erfahrung, Ihr Mehrwert
Viele der empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen sind zudem förderfähig, etwa über Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eine gut dokumentierte Inspektion schafft hier eine solide Grundlage. Mit einer professionell durchgeführten energetischen Inspektion erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und schaffen gleichzeitig die Grundlage für einen effizienteren, kostensicheren und klimabewussten Betrieb Ihrer Kälte- und Lüftungstechnik.
Kontaktieren Sie unser Team für eine individuelle Beratung, die genau zu Ihrem Bedarf passt!

