Sicherheits– und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo)
Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Umsetzung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihren Baustellen gemäß der aktuell gültigen Baustellenverordnung.
Leistungen in der Planung der Ausführung
Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke
Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie Baustellenordnungen
Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen
Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz im Zuge der Ausschreibung bzw. Mitwirken bei der Auftragsvergabe
Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden
Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde
Abstimmungen mit Behörden und Berufsgenossenschaften
Leistungen während der Ausführung
Aushängen und ggf. Fortschreiben der Vorankündigung
Bekannt machen sowie Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern
Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen inklusive Protokollierung
Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
Abstimmungen mit Behörden und Berufsgenossenschaften
In Ergänzung zu den SiGeKo-Leistungen können Leistungen zur Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes erbracht werden.
Leistungen zum betrieblichen Arbeitsschutz
Stellung von ausgebildeten Fachkräften für Arbeitssicherheit zur rechtssicheren Umsetzung von § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
Beurteilen von Arbeitsbedingungen / Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Unterweisungen der Mitarbeiter
Erstellung von Handlungsanweisungen
Beratung der Geschäftsführung zur rechtssicheren Umsetzung sämtlicher Rechtsvorschriften
Untersuchung von Arbeitsunfällen, Zusammenfassen der Untersuchungsergebnisse und Definition von Korrekturmaßnahmen
Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Tobias Poggemann
(Leiter Fachbereich Baumanagement und Gewährleistung)
Tel.: 02327 60691-12 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!